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BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Vergütung der Tätigkeit als Architekt - Honorar für zwei Entwürfe trotz Nichtdurchführung der Bauarbeiten - Verschulden des Bauherrn an der Nichtbebauung - Fehlende Finanzierung des Bauvorhabens - Unmöglichkeit der Baudurchführung wegen fehlender ...
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.09.1963 - III ZR 121/62
Auszug aus BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63
Wie der III. Zivilsenat im Urteil III ZR 121/62 vom 19. September 1963 (LM Nr. 2 zu § 781 BGB) dargelegt hat, kann ein bestätigendes Anerkenntnis auch die Bedeutung haben, den Streit über das Bestehen einer Verpflichtung auszuräumen, Zweifeln und Meinungsverschiedenheiten darüber ein Ende zu bereiten und eine nur möglicherweise bestehende Schuld als wirklich bestehend zu bestätigen; in einem solchen Fall enthält der schuldbestätigende Vertrag, wie der III. Zivilsenat ausgeführt hat, in der Regel einen Vergleich oder hat doch "vorgleichsähnlichen Charakter". - BGH, 21.09.1955 - VI ZR 118/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63
Hierfür beruft sich das Oberlandesgericht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs VI ZR 118/54 vom 21. September 1955 (BB 1955, 1107). - RG, 27.05.1933 - I 16/33
Wichtiger Grund, Beleidigung, Vertretenmüssen, nachträgliche Unmöglichkeit, …
Auszug aus BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63
Ist aber nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrags dem Gläubiger nur mit der vollen Leistung gedient und eine Teilleistung ohne Wert, so ist die Unmöglichkeit eines Teils der Leistung gleichbedeutend mit der Unmöglichkeit der ganzen Leistung und hat dieselben Folgen wie diese (RGZ 140, 378, 383; 170, 257, 259). - RG, 21.12.1942 - V 81/42
In welchem Umfange kann der Besitzer eines Erbhofs gegenüber dem …
Auszug aus BGH, 11.03.1965 - VII ZR 174/63
Ist aber nach Inhalt und Zweck des jeweiligen Vertrags dem Gläubiger nur mit der vollen Leistung gedient und eine Teilleistung ohne Wert, so ist die Unmöglichkeit eines Teils der Leistung gleichbedeutend mit der Unmöglichkeit der ganzen Leistung und hat dieselben Folgen wie diese (RGZ 140, 378, 383; 170, 257, 259).
- BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71
Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter …
Das hat der Senat auch bereits zum Ausdruck gebracht (vgl. Senatsurteil VII ZR 174/63 v. 11.3. 1965). - BGH, 26.06.1980 - VII ZR 257/79
Vergütungsgefahr bei Leistungsstörungen eines Reisevertrages über eine Kreuzfahrt
Bereits im Vertrag enthaltene Bestimmungen über die Ausführung des Werks gehören jedoch nicht zu den Anweisungen im Sinne dieser Vorschrift (Senatsurteil vom 11. März 1965 - VII ZR 174/63 - unter Hinweis auf Planck, BGB, 4. Aufl., § 645 Anm. 2 a, und auf Staudinger/Riedel, BGB, 11. Aufl., § 645 Rdn. 2;… aus neuerer Zeit z.B. Palandt/Thomas, BGB, 39. Aufl., § 645 Anm. 3 b cc;… Koller, Die Risikozurechnung bei Vertragsstörungen in Austauschverträgen, 1979, S. 165 mit FN. 298, jeweils mit weiteren Nachw.). - BGH, 01.06.1966 - VII ZR 65/64
Abschluss eines Hypothekendarlehensvertrages - Übernahme von Hypotheken - …
Das hat der Bundesgerichtshof für bestätigende Schuldanerkenntnnisse mehrfach ausgesprochen (u.a. Urteile III ZR 121/62 vom 19. September 1963 = NJW 1963, 2316 und VII ZR 174/63 vom 11. März 1965).